Bevor Sie ein umfangreiches Verkehrswertgutachten in Auftrag geben, sollten Sie zuerst klaren, ob ggf. eine Marktwertschätzung (Kurzbewertung) ausreichend ist. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass auch bei öffentlichen Stellen eine Marktwertschätzung oft schon ausreicht. Sollte sich später herausstellen, dass die Marktwertschätzung nicht ausreichend ist, dann wird - zumindest bei mir - das Honorar bei einem Upgrade voll angerechnet.