Eine mehrmalige vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete kann als schlüssig erklärte Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung gewertet werden. So argumentierte der BGH in einem aktuellen Beschluss vom 30.1.2018, VIII ZB 74/16. Ob bereits eine einmalige vorbehaltlose Zahlung als Zustimmung des Mieters angesehen werden kann, ließ der BGH noch offen. Während für das Erhöhungsverlangen des Vermieters zwingend die Textform vorgeschrieben ist, ist für die Zustimmung des Mieters keine spezielle Form vorgeschrieben. Die Zustimmung kann somit sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend erfolgen.