Am 1.12.2020 tritt das neue WEG-Gesetz in Kraft. Aus meiner Sicht haben folgendede Neuerungen den größten Einfluss für die Eigentümer:
- Um beschlussfähig zu sein, muss zukünftig nur noch ein Eigentümer an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Dieser kann dann über alle Tagesordnungspunkte entscheiden.
- Im Regelfall reicht ab dem 01.12.2020 die einfache Mehrheit für eine Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung aus.
Sicherlich lassen sich zu allen Änderungspunkten Vor- und Nachteile finden. Auf jeden Fall sollten sich alle Wohnungseigentümer über die Änderungen informieren um rechtzeitig reagieren zu können.