Im Jahre 2017 wurden die ersten Energieausweise ausgestellt. Ich zweifele nach wie vor an der Aussagekraft und kann aus langjähriger Erfahrung als Makler berichten, dass weder Mieter noch Käufer den Ausweis als Entscheidungskriterium genutzt haben. Ich möchte an dieser Stelle aber gerne 2 TIPPS geben:
1. TIPP: Die Anforderungen an den sogenannten verbrauchsbasierten Energieausweis werden vermutlich steigen. So sieht es der Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Danach sollen in Zukunft Vor-Ort-Begehungen durchgeführt werden oder das Gebäude anhand detaillierter Fotos begutachtet werden. Diese Maßnahme wird sicherlich dazu führen, das die Kosten für die Ausstellung des Ausweises erheblich steigen werden. Es kann sich daher im Einzelfall lohnen, den Ausweis vorzeitig neu zu beauftragen.
2. TIPP: Wer z.B. aufgrund einer KfW-Förderung einen Bedarfsausweis vorlegen musste, kann in vielen Fällen zukünftig auf den kostengünstigeren Verbrauchsausweis umsteigen.
Kommentar schreiben