Wenn Heizkörper nur im oberen Bereich warm werden, führt das nicht automatisch dazu, dass die Verbrauchserfassung durch angebrachte Heizkostenverteiler fehlerhaft ist. Zu beachten ist, dass die Messung nach EN 834 im oberen Drittel des Heizkörpers erfolgt. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn in den Mieträumen keine angemessene Raumtemperatur erreicht wird (AG Hanau, Urteil v. 20.04.16, Az. 37 C 393/13).