Der Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform 2016 liegt vor. Heiko Maas - unsere Bundesjustizminister - möchte wieder einmal neue Regelungen durchsetzen. An die eigentlichen Ursachen der "hohen Mieten" ändert er aber leider nichts. Nachfolgend einzelne Punkte seines Maßnahmenkataloges:
1. Bei der Wohnfläche soll der Ist-Zustand maßgeblich sein:
Eigentlich eine nachvollziehbare Veränderung. Doch leider liegen die Probleme im Detail. Es dürfte fast jeden Mieter und Vermieter überfordern, eine Wohnung "rechtssicher" auszumessen. Streitigkeiten sind also vorprogrammiert.
2. Beim Mietspiegel sollen die letzten acht Jahre maßgeblich sein:
Die Veränderung von 4 auf 8 Jahre beinhaltet eine Benachteiligung und schleichende Enteignung der Vermieter. Generell ist das Aufstellen eines Mietspiegels ein Eingriff in die Eigentumsrechte und
sollte nur dann erfolgen, wenn dies sozial gerechtfertigt ist. Der Vermieter ist aber nicht dafür da, die Fehler der Regierung in der Wohnungspolitik auszubügeln.
3. Der qualifizierte Mietspiegel soll aufgewertet werden:
Ich halte jede Konkretisierung im Mietrecht für Mieter und Vermieter für wünschenswert.
Wenn man sich aber einzelne Mietspiegel ansieht, dann erkennt man sofort, dass diese in sich nicht logisch und fehlerhaft sind. Wenn solche fehlerhaften Mietspiegel auch noch aufgewertet werden, dann habe ich massive rechtsstaatliche Bedenken.
4. Die Modernisierungsumlage soll zukünftig nur noch bei 8 Prozent liegen:
Die Verringerung von 11% auf 8% wird letztendlich den Investitionsanreiz verringern. Dies ist doch politisch eigentlich nicht gewollt. Dann stellt sich natürlich die Frage, weshalb nunmehr diese Veränderung angestrebt wird. Verlässliche, berechenbare und nachvollziehbare Politik sieht auf jeden Fall anders aus.
Fazit:
Aus meiner Sicht findet wieder einmal viel "unnötiger" Aktionismus im Bereich der Wohnungspolitik bzw. dem Mietrecht statt. Sinnvoller wäre es, wenn die eigentlichen Ursachen für
die hohen Mieten beseitigt würden. Das sind die hohen Baukosten - insbesondere aufgrund der hohen energetischen Anforderungen - und die permanent steigenden Betriebskosten. Wie wäre
es denn einmal mit einem Verursacherprinzip analog dem Bestellerprinzip und einer Deckelung der Betriebskosten analog der Mietpreisbremse.