Nun wird es endgültig Zeit, die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 fertig zu stellen. Die Abrechnung muss bis spätestens 31. Dezember dem Mieter zugegangen sein, ansonsten kann der Mieter Nachzahlungen verweigern. Sie sind aber grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Mieter Kopien der Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Es reicht regelmäßig aus, ihm die Einsichtnahme zu ermöglichen.