Energieeinsparverordnung:
- Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr genutzt werden.
- später eingebaute Anlagen müssen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
Energieeinsparverordnung:
- Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr genutzt werden.
- später eingebaute Anlagen müssen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.