Die Grunderwerbssteuer wird am 1.1.2015 in NRW von 5,0 auf 6,5 % angehoben. Mit der eingeführten Kappungsgrenze wird die Investitionsbereitschaft in
Wohnimmobilien zusätzlich gesenkt. Mit den steigenden und kostenintensiven energetischen Anforderungen hat man dann ein Paket geschnürt, dass jede Investitionstätigkeit in
Wohnimmobilien abwürgt. Gleichzeit sieht die Politik aber die Verantwortung bei den privaten Investoren. Eine wirklich seltsame Logik.