Ab 01.05.2015 muss bei jeder An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden.
Der Vermieter muss in der Bescheinigung folgende Angaben machen:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Bestätigung, dass der Mieter ein- beziehungsweise ausgezogen ist
- Adresse der Wohnung in der der Mieter ein- beziehungsweise aus der der Mieter auszieht
- Name(n) der meldepflichtigen Person(en)
Bei Verstößen oder sogenannten „Gefälligkeitsbescheinigung“, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.