Ab dem 13.06.2014 tritt das neuer EU-Widerrufsrecht für Verbraucher in Kraft. Betroffen sind hiervon auch die Immobilienmakler und ihre Kunden.
Ob dies sinnvoll und vernünftig ist, möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren. Nur soviel sei gesagt.
Ein kaufmännisch denkender Makler wird erst nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrecht mit seiner Tätigkeit beginnen, zumindest mit den zeit- und kostenintensiven Arbeiten. Das
wird natürlich auch nicht im Sinne des Kunden sein, so dass zu erwarten ist, dass dieser auf sein Widerrufsrecht im eigenen Interesse verzichten wird. Klingt logisch! Oder?
Da der Gesetzgeber dies ausdrücklich zulässt, wird er dies vernünftigerweise regelmäßig in Anspruch nehmen.
Was hat sich also letztendlich für den Makler und seinen Kunden geändert???
Hier liegt das eigentliche Übel! Es müssen wieder unzählige rechtliche Formvorschriften beachtet werden und der Kunde wird sich wieder einmal mit seitenlangen Verträgen auseinander setzen müssen.
Frage: Wer liest denn heute noch das "Kleingedruckte" in Verträgen (Stichwort: AGB). Die Zeit hat doch wirklich keiner mehr.
Aber es wird nicht weniger, es wird immer mehr! Verbraucherschutz sieht aber auf jeden Fall anders aus.