Als Vermieter können sie durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Mieter aushandeln, dass dieser eine Haftpflichtversicherung abschließt. Dies kann im Schadensfall auch für beide Seiten eine sinnvolle Investition sein. Steht eine derartige Forderung jedoch in einem Formularmietvertrag (allgemeine Geschäftsbedingung), so ist diese nicht wirksam (Quelle: Vermietertelegramm vom 16.09.2013.