Nachfolgend ein viel diskutiertes Urteil zum Thema "Rauchen in der eigenen Wohnung". Ich bin gespannt, wie die nächsten Instanzen argumentieren werden:
"Das Rauchen in der eigenen Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Gelangt aber durch ein unzureichendes Lüften der Wohnung Rauch in unzumutbarer Weise in die Gemeinschaftsbereiche, kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31.07.2013 – Aktenzeichen 24 C 1355/13".