Durch ein aktuelles Urteil zur Hausverlosung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die bestehende Rechtsprechung bestätigt (Az.: 1 S 20.10). Bei den sogenannten "Hausverlosungen" handelt es sich um ein grundsätzlich nicht erlaubnisfähiges und somit illegales Glücksspiel. In Deutschland ist dies ausdrücklich verboten. Vereinzelt wird versucht, durch Änderung der Teilnahmeregelungen/-bedingungen die Tatbestände des Gesetzes zu umgehen. Ich habe hier große Bedenken und kann nur raten, von dieser "Vermarktungsmethode" in Deutschland Abstand zu nehmen.