Eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung kann teuer werden: |
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist dann unberechtigt, wenn der Einzug eines Angehörigen nicht in einem angemessenen Zeitraum nach Auszug des Mieters erfolgt. Ist der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, machen Sie sich sogar schadensersatzpflichtig. Neben Inserats-, Renovierungs- und Umzugskosten, kann vor allem eine vom früheren Mieter zu zahlende höhere Miete anteilsmäßig zu ersetzen sein. Die Differenz zwischen alter und neuer Miete muss der Vermieter bis zu dem Zeitpunkt tragen, zu dem er ordnungsgemäß hätte kündigen können. Eine Eigenbedarfskündigung sollte nur dann ausgesprochen werden, wenn wirklich Eigenbedarf besteht (Quelle: Vermietertelegramm vom 21.03.2013). |