Als zertifizierter Sachverständiger für die Wertermittlung und geprüfter Immobilienmakler unterstütze ich sie gerne bei Fragen rund um die Immobilie. Wenn Sie Fragen haben, dann schreiben Sie mir
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Liebe Einwohner von Bergheim und Müllekoven!
Ich war geschockt, als ich die Baustelle zu dem 11-Familienhaus in der Raiffeisenstr. gesehen habe. Mittlerweile steht der Baukörper in voller „monumentaler“ Größe und verschandelt – zumindest nach meiner Einschätzung und der Einschätzung von vielen anderen Bürgern von Bergheim und Müllekoven - das Ortsbild.
Ich gehe davon aus, dass ein „solches Gebäude“ an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig ist. Deshalb habe ich mich auch mit der Stadt Troisdorf in Verbindung gesetzt, um mehr zu erfahren. Die Auskünfte der Stadt Troisdorf waren für mich nicht stimmig und auch nicht nachvollziehbar.
Da dem Bauherren nach meiner Einschätzung sehr viele „unbegründete“ Sonderrechte eingeräumt wurden und vom Baukörper selbst eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, habe ich Strafanzeige gegen den Bürgermeister der Stadt Troisdorf gestellt.
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Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrsgutachten erforderlich. Oftmals ist auch schon ein preiswertes "Kurzgutachten" ausreichend. Lassen sie sich unverbindlich beraten.
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Wann ist ein Verkauf mittels "Bieterverfahren" sinnvoll und wann nicht. Lassen sie sich unverbindlich beraten.
Die aktuellen Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse finden Sie unter www.boris.nrw.de. Haben Sie Fragen zu den Grundstücksmarktberichten oder den Bodenrichtwerten, dann schreiben Sie eine kurze Mail an info@noethen-immobilien.de.
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel der Stadt Troisdorf Stand 2023 ist erschienen und wurde zum 01.03.2023 in Kraft gesetzt. Er kann kostenlos als pdf-Broschüre auf der städtischen Webseite www.troisdorf.de heruntergeladen werden.
Nachfolgend einige wichtige Baupreisindizes des Statistischen Bundeamtes für das I. Quartal 2023:
158,9 % = Wohngebäude
161,3 % = Bürogebäude
161,6 % = Gewerbliche Betriebsgebäude
Wichtig: Basisjahr = 2015. Bei Nutzung der NHK 2010 ist eine entsprechende Umrechnung notwendig (Quelle: www.destatis.de).
Gerne unterstütze ich Sie in Fragen der Finanzierung. Sie können sich aber auch direkt an meinen Kooperationspartner von der BAUFI 24, Herrn Alexander Hennecke, wenden.
Eine objektive Immobilienbewertung setzt voraus, dass diese von einem unabhängigen Experten erstellt wird. Damit diese auch von einem Dritten anerkannt wird, sollte die Wertermittlung von einem geprüften/ zertifizierten Sachverständigen erstellt werden. Sicherlich gehört die DEKRA zu den bekanntesten und anerkanntesten Zertifizierungsstellen in Deutschland.
Ohne eine realistische und aktuelle Wert-Expertise kann ein Immobiliengeschäft zu einem großen finanziellen Risiko werden. Ich sage Ihnen nachprüfbar und verbindlich, welchen Wert ihre Immobilie hat bzw. welcher Wert am Markt realisierbar ist.
Ein starkes Argument für die Beauftragung eines Immobilienmaklers/ Immobiliensachverständigen besteht in dem hohen Haftungsrisiko bei Immobiliengeschäften. Ein professionelles
Immobilienunternehmen verfügt regelmäßig über eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung. Sichern Sie sich ab und vermeiden Sie vermeidbare Risiken!!!